Wählen Sie den für Sie passenden Gewerbegastarif und reduzieren Sie Ihre Fixkosten

Wenn Ihr Gasanschluss zu einem überwiegenden Teil nicht privat genutzt wird, haben Sie oftmals einen deutlich höheren Gasverbrauch als die meisten Privathaushalte mit einem entsprechenden Gasanschluss. Da kann sich ein Vergleich zwischen einem gängigen Privatkundentarif und einem Gewerbegastarif schnell lohnen. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein Gewerbegastarif für Sie infrage kommt und wann sich ein Wechsel wirklich lohnt.

Hinweise zum geschätzten Verbrauch: 
1 Person: 1.400 kWh, 2 Personen: 2.200 kWh, 3 Personen: 3.000 kWh, 4 Personen: 3.800 kWh

Hinweise zum geschätzten Verbrauch: 
1 Person: 10.000 kWh, 2 Personen: 20.000 kWh, 3 Personen: 30.000 kWh, 4 Personen: 40.000 kWh

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit einem Gewerbegastarif sparen Sie als Unternehmer im Jahr oftmals mehrere Hundert Euro an Fixkosten an
  • Gewerbegas ist die Zwischenstufe zwischen Privatgastarifen und Industriegastarifen. Diese werden oftmals erst ab einem extrem hohen Gasverbrauch angeboten.
  • Ein Vergleich lohnt sich – inzwischen gibt es in den meisten Postleitzahlenregionen rund 120 verschiedene Angebote für Gewerbegastarife

Was genau ist Gewerbegas?

Mit dem Begriff Gewerbegas ist nicht eine bestimmte Art von Brennstoff gemeint, sondern eine bestimmte Art von Tarifen. Bei Gewerbegas handelt es sich um eine Tarifgruppe, die Personen oder Unternehmen vorbehalten ist, deren Gasverbrauch zu einem großen Teil aus ihrem Gewerbe oder ihrer beruflichen Tätigkeit entspringt.

Der Unterschied zu klassischen Gastarifen für Privatpersonen liegt im Preis. Denn Gewerbegas ist in der Regel günstiger als ein normaler Gastarif. 

Was macht Gewerbegas günstiger als Gas aus Privatkundentarifen?

Generell setzt sich der Erdgaspreis in Deutschland aus einer ganzen Reihe verschiedener Faktoren zusammen. Dazu gehören:

  • Beschaffung und Vertrieb
  • Netzentgelte
  • Messstellenbetrieb
  • Konzessionsabgaben
  • Bilanzierungsumlagen
  • Steuern
  • Gewinnmargen

Aus all diesen Faktoren kalkulieren die Energieversorger ihre Endpreise. Dabei gibt es bei Gewerbetarifen einen entscheidenden Unterschied zu Privattarifen. Hier fallen die Nebenkosten furch Netzentgelte und Steuern deutlich geringer aus. Da diese Ersparnisse durch die Energieversorger an die Gewerbekunden weitergereicht werden, ist Gewerbegas unter dem Strich günstiger als Gas aus einem Privatpersonentarif.

Je nach Unternehmensgröße und Abnahmemenge kann allerdings noch ein weiterer wichtiger Faktor hinzukommen. Da Sie als Gewerbegaskunde eine deutlich größere Menge Gas abnehmen als ein Privathaushalt, wird Ihnen vonseiten der meisten Energieversorger ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot erstellt. Das bedeutet, dass die Kosten pro Kilowattstunde Gas hier deutlich niedriger ausfallen können als in einem Tarif für einen Privathaushalt. Auch dieser Faktor macht einen großen Anteil der möglichen Ersparnisse aus.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Gewerbegas zu beziehen

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wer Anspruch auf einen Gewerbegastarif hätte oder ab wann Sie einen Gewerbegastarif nutzen müssen. Aus diesem Grund kann jeder Energieversorger selbst festlegen, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Gewerbegastarif nutzen können. Ein Wechsel in einen Gewerbegastarif ist in der Regel problemlos möglich, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben und Ihr Gasverbrauch zum einen überwiegend aus dem Betrieb Ihres Gewerbes resultiert und zum anderen höher ausfällt als der durchschnittliche Gasverbrauch eines Haushalts Ihrer Größe.

Manche Energieversorger setzen hier eine Mindestmenge an Gasverbrauch als Voraussetzung an. Das ist insofern sinnvoll, als das Sie bei einem solchen Tarif mit vergleichsweise großer Sicherheit davon ausgehen können, dass Sie hier pro Kilowattstunde einen günstigeren Preis erhalten als bei einem Tarif für Privathaushalte. Die Untergrenze bei den meisten Energieversorgern liegt bei einem Mindestverbrauch von 10.000 Kilowattstunden im Jahr.

Gewerbegas können Sie allerdings auch ohne einen Gewerbeschein beziehen. Auch Freiberufler mit einem hohen Gasverbrauch, der überwiegend aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit resultiert oder Landwirte können von einem Gewerbegastarif profitieren.

Wo liegt der Unterschied zum Industriegas?

Viele Anbieter haben sowohl eine Untergrenze als auch eine Obergrenze für die Nutzung von Gewerbegas. Auch diese Obergrenze kann von Energieversorger zu Energieversorger unterschiedlich ausfallen. Über dieser Grenze bietet der Versorger einen reinen Industrietarif an. Dieser ist oftmals noch günstiger gestaltet als der Gewerbetarif.

Die ersten Angebote für Industriegastarife erhalten Sie schon ab einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh Gas im Jahr. In diesem unteren Bereich ist die Zahl der zur Auswahl stehenden Tarife allerdings noch recht gering. Viele Energieversorger bieten Industriegastarife erst ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000.000 kWh oder sogar erst ab 3.000.000 kWh im Jahr an.

Ihre Alternative – unser Serviceversprechen der besonderen Art

Neben dem Wechsel über einen Tarifvergleichsrechner haben Sie hier bei uns noch eine weitere spannende Möglichkeit. Überlassen Sie die Tarifsuche doch einfach den Profis. Wir prüfen Ihren aktuellen Gastarif. Anschließend nehmen wir einen Marktvergleich vor und schauen, ob es günstigere Angebote gibt, die sich für Sie lohnen. Natürlich werden dabei bestimmte Wünsche Ihrerseits entsprechend direkt mitberücksichtigt. Im Anschluss erledigen wir für Sie die Kündigung des alten Vertrages und den Abschluss des neuen Liefervertrages. Das Beste daran: Nach einem einmaligen Wechsel ist unser Service noch nicht beendet. Auf Wunsch durchleuchten wir jedes Jahr aufs Neue den Markt und führen einen erneuten Wechsel zu einem günstigeren Anbieter für Sie durch. So können Sie sicher sein, dass Sie immer den günstigen Tarif haben und brauchen sich selbst um Ihren Gewerbegasvertrag nicht mehr zu kümmern.

Gewerbegas für Vereine – eine interessante Alternative

Auch Vereine können in den Genuss eines Gewerbegastarifs kommen. Wichtig ist auch hier, dass Ihr Verein die Mindestabnahmemenge erreicht, die vom jeweiligen Anbieter für die Vergabe eines solchen Tarifs festgelegt wird. Wenn Sie nachweisen können, dass der Gastarif für einen Verein genutzt wird – zum Beispiel, wenn die Abnahmestelle nachweislich ein Vereinsheim ist – können Sie einen solchen Gewerbegastarif bei den meisten Energieversorgern auch als Privatperson abschließen.

Wenn Ihr Gewerbe in einer Mietimmobilie mit Gaskosten als Bestandteil der Miete betrieben wird

Eine Ausnahmesituation stellt sich ein, wenn Sie Ihr Gewerbe in gemieteten Räumlichkeiten betreiben und die Gaskosten Bestandteil der Miete sind. In diesem Fall besteht der Liefervertrag für Ihre Gasversorgung nicht zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger, sondern zwischen Ihrem Vermieter und dem Energieversorger. Damit haben Sie auch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln oder einen neuen Tarif zu wählen.

In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und ihn befragen, inwieweit von ihm bereits ein Gewerbegastarif ausgewählt wurde oder ob der Vertrag sich auf einen Gastarif für Privatpersonen bezieht. Einen Anspruch darauf, dass Ihr Vermieter in einem solchen Fall einen Tarif- oder Anbieterwechsel für Sie vornimmt, haben Sie nicht. Dennoch lassen die meisten Vermieter in einem solchen Fall problemlos mit sich reden.

So leicht ist der Gewerbegasvergleich

Wenn Sie einen Gewerbegasvergleich vornehmen möchten, ist dies in einigen Schritten getan. Sie haben die Möglichkeit, in einem entsprechenden Tarifvergleich Ihren Gasverbrauch einzugeben und Ihre Postleitzahl hinzuzufügen. Basierend darauf werden Ihnen an dieser Stelle bereits die ersten Tarife in Form einer Liste angezeigt. Je nach Postleitzahlengebiet können Sie aus 120 oder mehr Tarifen auswählen.

Hinweise zum geschätzten Verbrauch: 
1 Person: 1.400 kWh, 2 Personen: 2.200 kWh, 3 Personen: 3.000 kWh, 4 Personen: 3.800 kWh

Hinweise zum geschätzten Verbrauch: 
1 Person: 10.000 kWh, 2 Personen: 20.000 kWh, 3 Personen: 30.000 kWh, 4 Personen: 40.000 kWh

Geben Sie Ihren Gasbedarf ein

Um Ihren Gasbedarf zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten. Betriebe mit einem vergleichsweise hohen Gasbedarf nutzen oftmals bereits die sogenannte „registrierende Leistungsmessung“ (RLM). Dabei wird der Verbrauch einmal stündlich gemessen und direkt an Ihren Energieversorger weitergeleitet. Alternativ ist eine tägliche Meldung an den Energieversorger möglich. Wenn Sie an der RLM teilnehmen, bieten Ihnen die meisten Energieversorger auf Ihren Unternehmensbedarf zugeschnittene Tarife an. Dafür gibt es eigene RLM-Tarifrechner – oder Sie nutzen einfach unseren Vergleichs- und Wechselservice.

Wenn Sie einen geringeren Gasverbrauch haben oder noch gar keinen Gewerbegastarif abgeschlossen haben, wird Ihr Gasverbrauch in der Regel über einen normalen Haushaltszähler abgerechnet. In diesem Fall können Sie Ihren laufenden Gasverbrauch Ihrer letzten Gasabrechnung entnehmen und diesen Wert einfach in dem entsprechenden Feld für den Tarifvergleich eintragen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren voraussichtlichen Gasverbrauch nicht zu hoch ansetzen, denn in vielen Fällen erhalten Sie einen Teil der Angebote in der Liste nur, weil Ihr angegebener Gasverbrauch oberhalb eines gewissen Mindestverbrauchs liegt.

Die Suche nach dem passenden Anbieter – darauf sollten Sie achten!

Bei der Suche nach dem für Sie passenden Anbieter gibt es nun einige Dinge zu beachten. So sollten Sie die Angebote in der Liste genau vergleichen. Manche Angebote, die ganz oben in der Liste auftauchen, sind nicht zwangsläufig die günstigsten Tarife. In vielen Fällen machen Vergleichsportale mit den Anbietern einen Werbedeal, der sie verpflichtet, die Angebote dieser Energieversorger an oberster Stelle anzuzeigen. Solche Deals müssen in der Regel entsprechend gekennzeichnet sein.

Sie haben an dieser Stelle auch die Möglichkeit, zusätzliche Kriterien für Ihren Wunschtarif einzugeben. So können Sie beispielsweise Anbieter mit einer Preisgarantie herausfiltern oder solche, die eine bestimmte Vertragslaufzeit oder eine besonders kurze Kündigungsfrist aufweisen. Bei der Auswahl des für Sie passenden Tarifs sollten Sie drei Punkte auf jeden Fall beachten:

  • Die Vertragslaufzeit sollte nicht länger als 12 Monate sein, es sei denn, Sie haben ein besonders günstiges Angebot mit einer Preisgarantie über einen längeren Zeitraum gefunden
  • Die Kündigungsfrist sollte nicht zu lang angelegt sein
  • Nach Ende der Vertragslaufzeit sollte eine automatische Verlängerung stets nur für einen Monat erfolgen

Ökogas als Möglichkeit, das Profil Ihres Unternehmens zu schärfen

Auch für Gewerbegastarife lässt sich Ökogas oder Biogas nutzen. Dabei gibt es zwischen diesen beiden Angeboten einen erheblichen Unterschied. Bei Biogas handelt es sich um das Erzeugnis der Zersetzung von Biomasse. Dabei wird Biomethan freigesetzt. Wenn dieses verbrannt wird, wird dabei lediglich die Menge an CO2 freigesetzt, die vonseiten der zersetzten Pflanze, während deren Wachstum gebunden wurde. Der CO2-Ausstoß von Biogas ist damit deutlich geringer als der von klassischem Erdgas.

Ökogas hingegen entspricht klassischem Erdgas nur das Sie in Ihrem Tarif hier eine besondere zusätzliche Vereinbarung treffen. Denn mit den Entgelten für Ihren Gasverbrauch bezahlen Sie einerseits das Gas, das Ihnen geliefert wird und andererseits werden damit Klimaschutzprojekte unterstützt, um die bei der Verbrennung des Erdgases entstehende Emissionen zu kompensieren.

Der Wechsel ist schnell erledigt

Wenn Sie nun den Tarif gefunden haben, der am besten zu Ihren Anforderungen passt, können Sie den Wechsel schnell und einfach vollziehen. Sie brauchen in der Regel nur das Ende Ihrer Vertragslaufzeit einzugeben und befugen den neuen Anbieter, die Kündigung Ihres alten Gewerbegastarifs vorzunehmen.

Sie brauchen Hilfe bei der Anbietersuche? Wir nehmen Ihnen gern die Arbeit ab!

Neben der klassischen Anbietersuche über einen Tarifvergleich haben Sie bei uns die Möglichkeit, von der Expertise unserer Mitarbeiter und unserer Erfahrung am Gewerbegasmarkt zu profitieren. Gern stehen wir Ihnen zur Seite und suchen für Sie im Rahmen unseres Serviceversprechens den für Sie passenden Gewerbegastarif. Geben Sie Ihren Gewerbegasvertrag vertrauensvoll in unsere Hände – so sparen Sie eine Menge Zeit und können Ihre Fixkosten nachhaltig reduzieren.